Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze!
Die Bundespolizei, die Landespolizei und die Bahn warnen vor den Gefahren des unerlaubten Überquerens der Gleise und den Gefahren durch den Eisenbahnbetrieb
19. Januar 2006
Anlässlich eines aktuellen Vorfalls in Rinkerode warnen die um Prävention bemühten Stellen bei Bahn und Polizei ausdrücklich vor leichtsinnigem Verhalten von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gegenüber den Gefahren des Bahnbetriebs. Lebensgefährlich ist das unerlaubte Überqueren der Gleise, um den Weg abzukürzen. Eltern und Erzieher sollten aufklären und selbst Vorbild sein.
Im konkreten Fall kam es in Rinkerode durch die Missachtung des mit Vollschranken und Lichtzeichen gesicherten Bahnüberganges zu einem tödlichen Unfall.
Lebensgefährlich ist es ebenfalls, wenn Anwohner und Fahrgäste, die am Gleis 1 aussteigen, auf dem Bahnsteig Richtung Norden gehen, dort das Schild „Durchgang verboten“ am Ende des Bahnsteiges missachten, um über den geschlossenen Bahnübergang die Siedlung östlich der Bahnlinie zu erreichen.
Allein in den vergangenen drei Monaten beobachtete und zählte die Bahn in Nordrhein-Westfalen 240 Fälle von Gleisüberschreitungen. Durch den daraufhin jeweils gestoppten Bahnverkehr erlitten die Reisenden Verspätungen von insgesamt über 150 Stunden.
Da Ermahnungen nicht ausreichen, wird die Polizei die Kontrollen verstärken und als erzieherische Maßnahme ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängen. Bei betrieblichen Auswirkungen (Notbremsung) droht eine Strafanzeige wegen unerlaubten Eingriffs in den Eisenbahnverkehr.
Schilder und Hinweistafeln warnen vor den Gefahren. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unfällen, vor allem von Kindern und Jugendlichen, die Bahnanlagen als Abenteuerspielplätze ansehen.
Alle hier Anwesenden appellieren eindringlich, nur die öffentlichen, sicheren Wege zu benutzen.
Hierbei sollten die Erwachsenen gegenüber den Kindern ein positives Vorbild sein. |